Anno 1803
Bis Anfang des 19. Jahrhunderts lag die juristische Zuständigkeit für das Gemeindegebiet Tuntenhausen bei den Landgerichten Aibling, Schwaben und Rosenheim, deren Grenzen hier aneinanderstießen. Zusätzlich konnten die Grafen von Maxlrain und das Kloster Beyharting in ihren Hofmarken die niedere Gerichtsbarkeit ausüben.
Mit der Säkularisierung 1803 verlor das Kloster seinen Besitz und seine Rechte. Zunächst wurde die Verwaltung dieser Ortschaften in Steuerdistrikten organisiert, später folgte dann die Gemeindeverordnung