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Chlorung kann wieder eingestellt werden!

Mittwoch, 30.12.2020

Aktueller Sachstand

 

Anordnung zur Chlorung im Versorgungsbereich des Wasserbeschaffungsverbandes Schönau-Biberg ist wieder aufgehoben!

Das Staatl. Gesundheitsamt hat mitgeteilt, dass zwischenzeitlich eine ausreichende Desinfektion des Versorgungsnetzes sichergestellt ist. Die verfügte Anordnung zur Chlorung des Trinkwasserversorgungsnetzes wird daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Nach Abbau der Chloranlagen wird es ein paar Tage dauern, bis das Chlor im Leitungsnetz vollständig verbraucht ist. Das Leitungswasser ist auf jeden Fall uneingeschränkt für den täglichen Bedarf verwendbar.

 

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Montag, 28.12.2020 / 12:00 Uhr

Laut Mitteilung des Staatlichen Gesundheitsamtes Rosenheim können wir hiermit für den  Wasserbeschaffungsverband (WBV) Schönau-Biberg bekanntgeben, dass die Abkochverfügung für das Trinkwasser aus dem Leitungsnetz des WBV vom 15.12.2020 mit sofortiger Wirkung aufgehoben ist. Die Chlorung wird noch für einige Zeit aufrechterhalten, das Wasser ist aber wieder uneingeschränkt für den täglichen Bedarf verwendbar.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Verband bzw. der Verbandsvorstandschaft.

 

 

Freitag, 18.12.2020 / 08:30 Uhr

Mit der Chlorung des Trinkwassers für die Ortschaften Schönau, Biberg und Söhl wurde inzwischen begonnen. Bis allerdings das Chlor im gesamten Leistungsnetz verteilt und auch an den Endpunkten die vom Gesundheitsamt Rosenheim geforderte Konzentration erreicht ist, dürften noch mehrere Tage vergehen.

Die Abkochverfügung gilt weiterhin.

Es wird dringend empfohlen, das Wasser für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufzukochen (~100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von ca. 10 Minuten einzuhalten, um Keime effektiv abzutöten:

  • zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
  • zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte und kranke Personen
  • zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
  • zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden, es sei denn es werden Geschirrspülmaschinen verwendet
  • zum Zähneputzen und zur Mundpflege
  • für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung, etc.)
  • zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken.

 

Mittwoch, 15.12.2020

Da in einer Wasserprobe aus dem Hochbehälter Schönau coliforme Bakterien nachgewiesen wurden, muss in den Ortschaften Schönau, Biberg und Söhl nun doch bis auf weiteres das Trinkwasser abgekocht werden.

Zusätzlich wird ab heute (15.12.2020) mit der Chlorung begonnen.

Diese Verfügung gilt ausschließlich für die im Wasserbeschaffungsverband angeschlossenen Haushalte Schönau, Biberg und Söhl. Mailling ist von dieser Verfügung nicht betroffen.

Das in den von der Gemeinde und von den übrigen Versorgungsverbänden gelieferte Wasser kann ohne Einschränkung verwendet werden. 

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Sebastian Eder zur Verfügung.(Tel.: 0151 56989234)

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 30. Dezember 2020

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